Wie man aus der Kirche austritt
9 Jun
Ich habe die Erfahrung gemacht das sehr viele gar nicht wissen, wie sie aus der Kirche austreten können und ich wurde auch schon öfter gefragt: “Wie trete ich aus der Kirche aus?”
Daher nun eine kleine Anleitung, wie man aus der christlichen Kirche austritt. Ich bin aus der evangelischen Kirche ausgetreten und wohne ich Hessen (Die Preise für den Kirchenaustritt können daher abweichend sein).
1. Man geht, mit seinem Personalausweis, zu dem Amtsgericht, welches für einen zuständig ist. Für eine Gebühr von 25,- Euro (ggf. abweichend) wird ein “Kirchenaustrittsverfahren” beantragt. Dazu wird ein Dokument ausgedruckt, welches von einem selbst und von dem Justizbeamten unterschrieben werden muss. Daraufhin erhält man ein unterschriebenes und beglaubigtes Exemplar dieses Ausdrucks.
So weit so gut. Damit wurde der Antrag gestellt aus der Kirche auszutreten. Allerdings ist man nun noch nicht aus der Kirche ausgetreten. Da es eine gesetzliche vorgeschriebene “Wartefrist” von 4 Wochen gibt, damit man noch die Möglichkeit hat sich um zu entscheiden.
2. Damit man auch keine Kirchensteuer mehr zahlen muss, muss auch die Lohnsteuerkarte geändert werden. Dazu lässt man sich die Lohnsteuerkarte von seinem Arbeitgeber aushändigen, geht mit der Lohnsteuerkarte und der Kirchenaustrittserklärung zu der zuständigen Behörde (Gemeinde, Rathaus) und lässt sich die Lohnsteuerkarte abändern. Danach erhält man diese direkt zurück und kann sie dem Arbeitgeber zurückgeben.
Fertig! Nun ist man aus der Kirche ausgetreten und zahlt auch keine Kirchensteuer mehr.
Wichtige Anmerkung: Die Kirchensteuer war nicht der Grund weshalb ich aus der Kirche ausgetreten bin!


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